|  | I. Geltungsbereich Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
 II. 
          Gegenleistung
 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter 
        dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten 
        unverändert bleiben.
 Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die 
        Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, 
        Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, 
        sofern nicht anders vereinbart.
 2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers 
        einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes 
        werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen 
        gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber 
        wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
 3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche 
        Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, 
        auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes 
        IX gelten entsprechend.
 III. Zahlung
 1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb 
        von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. 
        Bei Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt 
        der Auftragnehmer 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag, jedoch, sofern 
        in der Rechnung ausgewiesen, ohne Kosten für Fracht, Porto, 
        Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter 
        dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, 
        Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung 
        und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont 
        und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber 
        sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, 
        Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung 
        haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen 
        nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
 2. Bei Bereitstellung aussergewöhnlich großer Papier- 
        und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann 
        hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
 3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig 
        festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann 
        im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte 
        nicht zu. Die Rechte nach §320 BGB bleiben jedoch erhalten, 
        solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach 
        Abschnitt VI 3. nicht nachgekommen ist.
 IV. Zahlungsverzug
 1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach 
        Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung 
        der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, 
        so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung sowie sofortige Bezahlung 
        aller Rechnungen, mit deren Bezahlung sich der Auftraggeber in Verzug 
        befindet, verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten 
        sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. 
        Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber 
        trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
 2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über 
        dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die 
        Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
 V. Lieferung
 1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber 
        mit der gebotenen Sorgfalt vor; er haftet jedoch nur für Vorsatz 
        und grobe Fahrlässigkeit.
 2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer 
        ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich 
        abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin 
        der Schriftform.
 3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, 
        so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. 
        Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom 
        Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. 
        Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes 
        (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt 
        werden, es sei denn, der Verzug wurde vom Auftragnehmer vorsätzlich 
        oder grob fahrlässig herbeigeführt.
 4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers 
        als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, 
        Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, 
        berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. 
        Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage 
        bleiben unberührt.
 5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung 
        aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers 
        gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung 
        ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang 
        berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung 
        hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung 
        hiermit an.
 Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer 
        bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 
        20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder 
        eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten 
        Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers 
        verpflichtet.
 6. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Klischees, 
        Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein 
        Zurückbehaltungsrecht gemäß §369 HGB bis zur 
        vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen 
        aus der Geschäftsverbindung zu.
 |  | VI. Beanstandungen1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten 
        Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse 
        in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit 
        der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit 
        es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung 
        anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt 
        werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen 
        des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
 2. Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden innerhalb 
        einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt 
        werden. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen 
        Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen 
        Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
 3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner 
        Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder 
        Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, 
        es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer 
        oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit 
        zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigen Beanstandung 
        der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, 
        unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung 
        kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) 
        oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. 
        Die Wandelung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder 
        die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. §316 
        BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden 
        wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem 
        Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit 
        zur Last.
 Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung 
        von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer 
        nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des 
        zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern 
        nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht 
        wurde.
 4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht 
        zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung 
        für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
 5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können 
        geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. 
        Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
 6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten 
        Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen 
        Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen 
        Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine 
        Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. 
        Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche 
        gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht 
        bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
 7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage 
        können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte 
        Menge. Bei Lieferung aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg 
        erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
 VII. Verwahren, Versicherung
 1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung 
        dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden 
        nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung 
        über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer 
        haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie 
        vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin 
        pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer 
        nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert 
        werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
 VIII. Periodische Arbeiten
 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten 
        können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss 
        eines Monats gekündigt werden.
 IX. Eigentum, Urheberrecht
 1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses 
        eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, 
        Lithographien, Druckplatten und Stehsätze, bleiben, auch wenn 
        sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und 
        werden nicht ausgeliefert.
 2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung 
        seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt 
        werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen 
        Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
 X. Impressum
 Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung 
        des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. 
        Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran 
        ein überwiegendes Interesse hat.
 XI. Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung
 Widerrufsrecht:
 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Krüger Druck+Verlag GmbH, Marktstraße 1, 66763 Dillingen, Faxnummer: 06831/975161, E-Mail: info@krueger-druck.de.
 Widerrufsfolgen:
 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
 – Ende der Widerrufsbelehrung –
 XII. Erfüllungsort, 
          Gerichtsstand, Wirksamkeit
 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis 
        entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich 
        Wechsel- und Urkundenprozesse ist Saarlouis, wenn Auftragnehmer 
        und Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
 2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen 
        wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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